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   OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19   

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https://dejure.org/2020,12492
OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19 (https://dejure.org/2020,12492)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2020 - 6 B 247/19 (https://dejure.org/2020,12492)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2020 - 6 B 247/19 (https://dejure.org/2020,12492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVwVG § 2
    Vollstreckung; Grundverfügung; Zwangsgeld; Androhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 11 ME 478/08

    Rechtsmittel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    Es widerspricht zudem dem Interesse an der Effektivität der Verwaltungsvollstreckung, diese mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes zu belasten (NdsOVG, Beschl. v. 23. April 2009 - 11 ME 478/08 -, juris Rn. 33).

    6 Diese Grundsätze gelten aus den genannten Gründen nicht nur dann, wenn die Grundverfügung bestandskräftig, sondern auch, wenn sie (lediglich) sofort vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 a. a. O.; v. 28. Mai 1998 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 23. April 2009 a. a. O. und OVG NRW, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 12 B 1339/12 -, juris Rn. 3).

    Der Bürger wird dadurch nicht schutzlos gestellt; denn er kann gegenüber dem Grundverwaltungsakt, solange dieser nicht bestandskräftig geworden ist, die zulässigen Rechtsmittel einschließlich des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes einlegen (NdsOVG, Beschl. v. 23. April 2009 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98

    Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    Entscheidend für diese Lösung spricht auch die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten, die - wie sich aus § 1 Satz 1 SächsVwVfZG, § 43 VwVfG ergibt - bis zu ihrer eventuellen Aufhebung wirksam sind und - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit - beachtet werden müssen (SächsOVG, Beschl. v. 28. Mai 1998 - 1 S 149/98 -, NVwZ-RR 1999, 101 f.).

    6 Diese Grundsätze gelten aus den genannten Gründen nicht nur dann, wenn die Grundverfügung bestandskräftig, sondern auch, wenn sie (lediglich) sofort vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 a. a. O.; v. 28. Mai 1998 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 23. April 2009 a. a. O. und OVG NRW, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 12 B 1339/12 -, juris Rn. 3).

  • OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09

    Kosten der Ersatzvornahme; Verwaltungsvollstreckung; Prüfungsumfang

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    5 Für das sächsische Landesrecht folgt dies aus § 2 SächsVwVG, wonach ein Verwaltungsakt, der zu einer Zahlung, einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder Unterlassung verpflichtet, vollstreckt werden kann, wenn er entweder unanfechtbar geworden ist oder ein gegen ihn gerichteter Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 - 1 B 228/09 -, juris Rn. 6).

    6 Diese Grundsätze gelten aus den genannten Gründen nicht nur dann, wenn die Grundverfügung bestandskräftig, sondern auch, wenn sie (lediglich) sofort vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 a. a. O.; v. 28. Mai 1998 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 23. April 2009 a. a. O. und OVG NRW, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 12 B 1339/12 -, juris Rn. 3).

  • OVG Sachsen, 09.02.2010 - 3 A 47/08

    Zwangsgeldfestsetzung, keine Prüfung der Höhe des Zwangsgeldes

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    Wird in der Androhung ein Zwangsgeld in bestimmter Höhe angedroht, sind Einwendungen dagegen vorrangig mit den Rechtsbehelfen gegen die Androhungsverfügung geltend zu machen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 -, juris Rn. 4).

    Nur neue oder außergewöhnliche Umstände, wie z. B. ein teilweise rechtstreues Verhalten des Pflichtigen, können deshalb im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung zu berücksichtigen sein (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. Februar 2010 a. a. O. Rn. 5).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    Tragender Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts ist, dass die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorausgegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels ist (vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 -, juris Rn. 30; BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 12; v. 13. März 1984 - 4 C 31.81 -, NJW 1984, 2591 f.).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    Tragender Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts ist, dass die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorausgegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels ist (vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 -, juris Rn. 30; BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 12; v. 13. März 1984 - 4 C 31.81 -, NJW 1984, 2591 f.).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    Tragender Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts ist, dass die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorausgegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels ist (vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 -, juris Rn. 30; BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 12; v. 13. März 1984 - 4 C 31.81 -, NJW 1984, 2591 f.).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    Was im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens auf der vorangegangenen Stufe entschieden ist, soll danach - ohne weitere Überprüfung der Rechtmäßigkeit bis hin zur Grenze der Nichtigkeit - unberücksichtigt bleiben (vgl. für bestandskräftige Grundverfügungen: BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 -, NVwZ 2005, 819).
  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    Vielmehr ist sie darauf verwiesen, diese Einwände in dem Hauptsacheverfahren gegen die Untersagungsverfügung und die Androhung des Zwangsgelds geltend zu machen, nachdem ihr Eilantrag dagegen und auch eine anschließende Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg geblieben sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris; SächsVerfGH, Beschl. v. 23. Mai 2019 - Vf. 5-IV-19 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 5-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle ;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
    Vielmehr ist sie darauf verwiesen, diese Einwände in dem Hauptsacheverfahren gegen die Untersagungsverfügung und die Androhung des Zwangsgelds geltend zu machen, nachdem ihr Eilantrag dagegen und auch eine anschließende Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg geblieben sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris; SächsVerfGH, Beschl. v. 23. Mai 2019 - Vf. 5-IV-19 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - 12 B 1339/12

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung i.R.d.

  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 6 B 274/20

    Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang; Spielhalle

    8 Wird in der Androhung ein Zwangsgeld in bestimmter Höhe angedroht, sind Einwendungen dagegen vorrangig mit den Rechtsbehelfen gegen die Androhungsverfügung geltend zu machen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 -, juris Rn. 4).

    Nur neue oder außergewöhnliche Umstände, wie z. B. ein teilweise rechtstreues Verhalten des Pflichtigen, können deshalb im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung zu berücksichtigen sein (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 a. a. O.; Beschl. v. 9. Februar 2010 a. a. O. Rn. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24

    Zwangsgeldfestsetzung in bestimmter Höhe ohne erneute Ermessensausübung

    Wird in der Androhung ein Zwangsgeld in bestimmter Höhe angedroht, sind Einwendungen dagegen vorrangig mit den Rechtsbehelfen gegen die Androhungsverfügung geltend zu machen (SächsOVG, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 B 247/19 - juris Rn. 7).Gemessen daran lässt die hier streitgegenständliche Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 40.000,00 ? keine Ermessensfehler erkennen.
  • OVG Sachsen, 08.02.2024 - 6 B 187/23

    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung des Betriebs einer Spielhalle;

    Auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung kommt es - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist - bei der Anwendung von Maßnahmen des Verwaltungszwangs nicht an (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21

    Spielhalle; Zwangsmittel; Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang; Versiegelung;

    Da es auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme nicht ankommt (SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, DVBl 2020, 1371 Rn. 4 ff.) sind die die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung betreffenden Ausführungen im Zwangsmittelbescheid grundsätzlich nicht entscheidungserheblich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2021 - 6 B 274/20 -, juris Rn. 8).
  • VG Minden, 02.11.2021 - 1 K 1993/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 5 B 1956/99 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. April 2009 - 11 ME 478/08 -, juris Rn. 31 ff.; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, juris Rn. 6.
  • OVG Sachsen, 31.01.2024 - 6 B 73/23

    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung des Betriebs einer Spielhalle;

    Auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung kommt es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme nicht an (vgl. § 2 SächsVwVG sowie mit ausführlicher Begründung: SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Sachsen, 15.12.2021 - 6 A 615/20

    Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Zwangsgeldfestsetzung

    Ausgehend von den zutreffenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, dass bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung außer Betracht bleibt (so auch SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, juris Rn. ff. m. w. N.), und angesichts der im Urteil dezidiert aufgeführten beigezogenen Verfahrensakten mussten sich dem Verwaltungsgericht keine ergänzenden Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts aufdrängen.
  • VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 A 207/18
    Vielmehr kommt es allein auf die Wirksamkeit der Grundverfügung an (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 - juris, Rn. 4, m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - juris, Rn. 30; BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 7 C 5.08 - juris, Rn. 14 f.; BVerwG, Urt. v. 13. April 1984 - 4 C 31.81 - juris, Rn. 12).
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